Rund dreieinhalb Milliarden Euro Anlegergelder standen plötzlich zur Disposition, als der Schweizer Containervermieter P&R im letzten Jahr seine Zahlungsunfähigkeit vermeldete. Damit gehört die Affäre zu den rekordverdächtigen Anlageskandalen der jüngeren Geschichte. Da mehr als eine Million verkaufter und angeblich vermieteter Container gar nicht existieren, dürfte der Großteil der Investorengelder verloren sein.
Einer der Anleger wollte sich jedoch nicht mit den – eher bescheidenen – Abschlagszahlungen des Insolvenzverwalters zufriedengeben, die voraussichtlich ab 2020 fließen werden. Er klagte vor dem Landgericht Bonn direkt gegen die P&R auf Begleichung der ausstehenden Mietzahlungen. Die Richter stellten indes klar: Einzig der Insolvenzverwalter hat Zugriff auf die Vermögenswerte der Unternehmensgruppe und muss jene nach insolvenzrechtlichen Bestimmungen unter allen Gläubigern verteilen. Eine „Extrawurst“ gibt es nicht.
Für Aufregung sorgten kürzlich auch Serienbriefe von Anlegeranwälten. Woher diese die Adressen der P&R-Investoren hatten, ist unklar. Der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte ist eingeschaltet und fahndet nach der undichten Stelle.